Mindestalter: 17 Jahre (Begleitendes Fahren)
Voraussetzung Klasse(n): Keine
Einschlussklassen: AM und L
Informationen über die Klasse B: Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5T.
Man darf einen Anhänger bis 750kg ziehen. Ein Anhänger der mehr als 750kg wiegt,
darf gezogen werden, sofern das Gesamtgewicht nicht 3,5T überschreitet
Mindestalter: 17 Jahre (Begleitendes Fahren)
Voraussetzung Klasse(n): B
Einschlussklassen: B96
Informationen über die Klasse BE: Anhänger bis 3,5T dürfen gezogen werden,
sofern das Gesamtgewicht nicht 7T überschreitet
Mindestalter: 24 o. 20 - Nach 2 Jährigem Besitz der Klasse A2
Voraussetzung Klasse(n): Keine
Einschlussklassen: A1 und A2
Informationen über die Klasse A: Für alle Zweiradfahrzeuge
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzung Klasse(n): Keine
Einschlussklassen: Keine
Informationen über die Klasse A2: Für Zweiradfahrzeuge bis 50ccm³ und max. 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzung Klasse(n): Keine
Einschlussklassen: AM
Informationen über die Klasse A1: Für Zweiradfahrzuge bis 125 ccm³
und bis max. 11 KW (15PS)
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung Klasse(n): Keine
Einschlussklassen: AM und A1
Informationen über die Klasse A2: Für Zweiradfahrzeuge bis 600ccm³
und bis max. 25KW (34 PS). Bei dem Besitz eines A1 Führerscheins
darf mit 35 KW (48 PS) gefahren werden
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzung Klasse(n): Keine
Einschlussklassen: Keine
Informationen über die Klasse A2: Mofas bis max. 50ccm³ und 25km/h